Langemarckstraße: Bürgerbeteiligung mit offenen Fragen
Nachdem die ursprüngliche Entscheidung zur Umbenennung ohne ein umfassendes Beteiligungsverfahren getroffen wurde, soll nun ein Bürgerbeteiligungsprozess nachgeholt werden. Ziel ist es, ein „Meinungsbild“ einzuholen und die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibenden einzubeziehen. Dies soll sowohl durch ein Informationsschreiben mit der Möglichkeit, sich schriftlich für die Umbenennung oder für den Erhalt der Langemarckstraße zu äußern, sowie durch zwei Informationsveranstaltungen mit Möglichkeiten des inhaltlichen Austausches erfolgen.
Beteiligungsprozess mit unklaren Bewertungsmaßstäben
Die Ausarbeitung des Verfahrens in den fünf Runden Tischen war von Beginn an von Kompromissen geprägt. Gegen Ende des Ausarbeitungsprozesses entstanden diese jedoch zunehmend aus der Notwendigkeit heraus, den Beteiligungsprozess überhaupt erst auf den Weg zu bringen.
Unsere Beteiligung an der Ausarbeitung des Verfahrens erfolgte in der Erwartung eines ergebnisoffenen Beteiligungsprozesses. Erst im weiteren Verlauf, insbesondere gegen Ende der Ausarbeitung, entstand jedoch zunehmend der Eindruck, dass das Ergebnis der Beteiligung für die eigentliche Entscheidung nur eine begrenzte Rolle spielen könnte. Offiziell ist von einem „Meinungsbild“ die Rede – doch wie dieses konkret ausgewertet und nach welchen Kriterien bewertet werden soll, bleibt bis heute unklar. Es gibt weder eine transparent kommunizierte Auswertungsstrategie noch eine nachvollziehbare Zählung von Stimmen aus Informationsschreiben sowie aus den Informationsveranstaltungen. Stattdessen wird darauf verwiesen, es handele sich „nicht um eine direkte Befragung“.
Zwar kann der Beirat formal unabhängig vom Ergebnis entscheiden. Gerade deshalb wäre eine konsequente und nachvollziehbare Auswertung umso wichtiger. Ohne diese bleibt unklar, welche praktische Bedeutung die eingereichten Rückmeldungen überhaupt haben und stellt den gesamten Bürgerbeteiligungsprozess somit infrage. Auf entsprechende Rückfragen an das Ortsamt, unter welchen Maßstäben die Auswertung erfolgen soll, liegt bislang keine abschließende Antwort vor. Auch wurde trotz mehrfachen Austauschs nicht konkret dargelegt, wie der Auswertungsprozess im Detail ablaufen soll. Damit fehlt die notwendige Transparenz, um die Bewertung zumindest nachvollziehen zu können.
So bleibt unklar, welchen tatsächlichen Stellenwert dieses Verfahren haben soll, wenn weder eine klare Auszählung noch verbindliche Bewertungskriterien definiert sind. Ein transparenter und nachvollziehbarer Prozess würde jedoch letztlich allen Beteiligten zugutekommen und das Vertrauen in das Verfahren stärken.
Da sich das Beteiligungsverfahren für die Betroffenen in der Langemarckstraße maßgeblich auf ein Informationsschreiben mit Rückmeldemöglichkeit stützt, war uns besonders wichtig, dass eine eindeutig zuordenbare und fälschungssichere Rücksendung sowie eine nachvollziehbare Auswertung der Rückläufer gewährleistet sind. Diese Einschätzung teilte – zu unserer Überraschung – auch die GEI. Entsprechende Maßnahmen wurden jedoch nicht umgesetzt. Hinweise auf mögliche Unsicherheiten wurden mit dem Argument zurückgewiesen: „Dafür müsse schon eine kriminelle Energie vorliegen.“
Ähnliches gilt für die Informationsveranstaltungen. Mindestens eine Veranstaltung ausschließlich für Anwohnerinnen, Anwohner und Gewerbetreibende der Langemarckstraße hätte eine gezielte Diskussion ermöglichen und wesentlich zur Meinungsbildung beitragen können. Stattdessen besteht die Sorge, dass eine zu stark öffentliche Ausrichtung das Meinungsbild – insbesondere das der unmittelbar Betroffenen – verzerren könnte. Entsprechende Bedenken hatten wir bereits zuvor geäußert, etwa beim Vorschlag, das Verfahren über die unmittelbaren Anrainer (Seitenstraßen) der Langemarckstraße hinaus auszuweiten. Darauf wurde insbesondere durch die Georg-Elser-Initiave immer wieder gedrängt.
Öffentliche Kommunikation und finanzielle Fragen
Zusätzliche Irritation entstand durch öffentliche Aussagen des Ortsamts Neustadt in Medienberichten im Zusammenhang mit der bevorstehenden „Bürgerbeteiligung“. So wurde unter anderem im Weser Kurier vom 25.02.2025 kommuniziert, dass „keine Kosten auf die Betroffenen zukommen“. Auch entstand der Eindruck, Gewerbetreibende hätten keine erheblichen finanziellen Belastungen zu erwarten. In diesem Zusammenhang wurde zudem auf Spendengelder der Georg-Elser-Initiative verwiesen – mit der Aussage, diese würden „dicke ausreichen“.
Nach aktuellem Stand sind entsprechende finanzielle Hilfen jedoch weder vollständig konkretisiert noch verbindlich garantiert. Selbst im Informationsschreiben ist lediglich von einer „möglichen sowie teilweisen“ Unterstützung die Rede. Dadurch entsteht der Eindruck einer umfassenden Absicherung, die in dieser Form bislang nicht eindeutig zugesichert ist.
Damit stellt sich letztlich die Frage, wie ein Ortsamt seine Rolle in einem Beteiligungsverfahren versteht – als neutraler Vermittler oder als Akteur mit erkennbarer Position.
Eine differenzierte Einordnung der historischen Dimension von „Langemarck“ kommt nach wie vor zu kurz. Gleichzeitig wird der Begriff heute jedoch – insbesondere in Langemark (Belgien) – auch als Anlass für internationale Erinnerungskultur, Friedensarbeit und Völkerverständigung verstanden. Dieses Empfinden entstand nicht nur während der Ausarbeitung des Beteiligungsverfahrens, sondern zeigt sich immer wieder – zuletzt auch in der Berichterstattung (z. B. Weser Report vom 28.02.2026). Das ist sehr unglücklich.
Beteiligung braucht Transparenz
Bürgerbeteiligung lebt von Transparenz, klaren Kriterien und nachvollziehbaren Entscheidungswegen. Wenn Auswertungsmaßstäbe offenbleiben und das Ergebnis lediglich als unverbindliches „Meinungsbild“ definiert wird, entsteht schnell der Eindruck, dass der Prozess eher formaler Natur ist. Im Kern bleibt für uns unklar, nach welchen Maßstäben ein solches „Meinungsbild“ überhaupt definiert und bewertet werden soll.
Aus unserer Sicht als Interessengemeinschaft zum Erhalt der Langemarckstraße entsteht daher der Eindruck, dass es sich weniger um echte Beteiligung als vielmehr um die nachträgliche Erfüllung einer formalen Verpflichtung handeln könnte – ausgelöst durch den Druck der Petition und verbunden mit der Vermutung, dass das Verfahren keinen Einfluss auf die bereits beschlossene Entscheidung zur Umbenennung haben wird.
Trotz unserer Kritik werden wir weiterhin am Verfahren festhalten und dafür werben, sich daran zu beteiligen. Insbesondere für die Betroffenen und Interessierten ist es wichtig, hier ihre Sorgen und Meinungen einzubringen. Letztlich wird sich daran messen lassen müssen, welchen tatsächlichen Einfluss die Rückmeldungen der Betroffenen auf die Entscheidung haben.
Weiterführende Beiträge:
Nun sind die Anwohner gefragt – Weser Kurier vom 28.02.2026
Anwohnende stimmen ab, der Beirat entscheidet – Weser Report vom 25.02.2026
