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Neuer Leitfaden zur Bürgerbeteiligung bei Straßenumbenennungen in Bremen

Der Bremer Senat hat einen neuen Leitfaden für Ortsämter eingeführt, um die Bürgerbeteiligung bei Straßenumbenennungen zu verbessern. Dies geschieht als Reaktion auf die heftigen Diskussionen, wie im Fall der Langemarckstraße. Der Leitfaden sieht einen dreistufigen Prozess vor, der Information, Diskussion und individuelle Befragung der Anwohner umfasst. Ziel ist es, eine möglichst breite Beteiligung sicherzustellen.

Das Verfahren tritt sofort in Kraft und betrifft auch aktuelle umstrittene Fälle, wie die Umbenennung der Langemarckstraße und vier weiterer Straßen in Walle. In der ersten Phase werden die Anwohner über die Hintergründe der Umbenennung informiert. Die zweite Phase ermöglicht Diskussionen in Veranstaltungen. Die dritte Phase umfasst eine schriftliche Befragung der Anwohner, die in kleinen Straßen persönlich und in größeren Straßen postalisch erfolgen soll. Alle Anwohner ab 16 Jahren dürfen teilnehmen.

Die Befragungsergebnisse sind jedoch nicht bindend, da die endgültige Entscheidung beim Beirat liegt. Der neue Ablaufplan soll Klarheit und Struktur in das bisher unklare Verfahren bringen und dient als Leitfaden für die Ortsämter, basierend auf dem Leitbild für Bürgerbeteiligung von 2018. Die konkrete Umsetzung obliegt weiterhin den Ortsämtern.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Wir begrüßen diesen wichtigen Schritt des Bremer Senats, einen verbindlichen Fahrplan für die Umbenennung von Straßen zu bieten. Damit werden Differenzen, wie sie in der Vergangenheit beispielsweise im Fall der Langemarckstraße entstanden sind, vermieden. Auch wenn die endgültige Entscheidung beim Ortsamt bzw. Beirat liegt, zeigt dies den Willen und Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibenden (Anlieger), der im Zweifelsfall zu einem Umdenken führen könnte. Es bleibt abzuwarten, inwieweit dies auch für die Langemarckstraße zutreffen wird.

Dieser neue Ansatz stärkt das Vertrauen der Bürger in die kommunale Verwaltung und fördert eine transparentere und inklusivere Entscheidungsfindung. Das im Fall der Langemarckstraße unglücklich gelaufen ist. Die strukturierte Bürgerbeteiligung ermöglicht es, die Meinungen und Bedürfnisse der Betroffenen besser zu berücksichtigen und trägt somit zu einer faireren und demokratischeren Praxis bei Straßenumbenennungen bei.

Quelle: Weser Kurier vom 26.07.2024

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