Skip to main content

Ärger um Abstimmung zur Langemarckstraße: Uneinigkeit über Bürgerbeteiligung.

Die geplante Umbenennung der Langemarckstraße in Georg-Elser-Allee in Bremen hat zu einer hitzigen Debatte unter den Anwohnern und Behörden geführt. Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit und den Umfang der Bürgerbeteiligung bei dieser Entscheidung.

Die Gegner der Umbenennung, angeführt von Nils Poppek, dem Verfasser der Petition gegen die Umbenennung, fordern eine direkte Bürgerbeteiligung in Form einer Umfrage oder Abstimmung. Poppek spricht von einer „überfälligen Anliegerbefragung“ und betont die Wichtigkeit einer fairen und direkten Beteiligung aller Betroffenen.

Das Ortsamt und die Baubehörde sehen die Angelegenheit anders. Uwe Martin, Leiter des Ortsamts Neustadt, äußert Zweifel, dass es zu einer Abstimmung kommen wird, da unklar ist, wer daran teilnehmen dürfe – nur Anwohner oder auch Gewerbetreibende. Die Baubehörde stellt jedoch nicht in Abrede, dass eine Umbenennung unter Beteiligung und mit Einverständnis aller betroffenen Anlieger erfolgen könnte. René Möller, Sprecher des Bauressorts, erklärt, dass im Fall der Langemarckstraße ein vereinfachtes Verfahren nicht zu erwarten war und rechtlich nicht geboten sei, dass alle Anlieger zustimmen müssen. Die Georg-Elser-Initiative sieht ebenfalls keine Rechtsgrundlage für eine Anwohnerabstimmung und betont, dass der Beirat das Recht zur Straßenumbenennung habe.

Der aktuelle Stand ist, dass die Bürgerbeteiligung vom Senat beschlossen wurde, aber die genaue Form der noch unklar ist. Die Anwohner (und Gewerbetreibende) fordern eine direkte Abstimmung, während die Behörden die gesetzliche Notwendigkeit einer solchen Abstimmung infrage stellen. Es bleibt abzuwarten, wie die Beteiligung der Anlieger final organisiert wird und ob die Umbenennung wie geplant durchgeführt wird. (Quelle: Weser Kurier vom 10.06.2024)

Kommentar: Notwendigkeit der Anliegerbeteiligung

Durch die Petition und den dadurch erreichten Vorschlag des Senats an den Beirat haben wir bewiesen, dass das öffentliche Interesse an der Teilhabe des Umgestaltungsprozesses der Langemarckstraße besteht. Doch nun scheint man sich dieser Bitte und dem sogenannten Arbeitsauftrag vermutlich widersetzen zu wollen, was erneut infrage gestellt wird. Wenn sich die Anwohner bei einer Befragung allerdings für eine Umbenennung der Langemarckstraße entscheiden würden, wäre das doch ein klares Signal für die Umbenennungsbefürworter. Warum sollte man daher von einer Anliegerbeteiligung absehen? Nur weil es sich um eine große Straße handelt und man sich lieber einem regulären Verfahren annimmt? Wie im Fall der Manteuffelstraße, nehme man in Kauf dass es ohne aktive Bürgerbeteiligung zu erheblicher Unzufriedenheit der Anlieger führen wird. Eine Anliegerbefragung wäre daher ein wichtiger Bestandteil dieses Prozesses.

Es vermittelt den Eindruck, man klammere sich an den Beiratsbeschluss und das Vorgehen, um die Umbenennung ohne Widerstand durchzusetzen. Bürgernah und solidarisch ist das unserer Auffassung nach nicht! Auch zu einer Demokratie gehört es, dass man sich in solchen intensiven Vorhaben mit den Bürgern austauscht z.B. durch eine aktive Anliegerbefragung. Dazu reichen nicht zwei Beiratssitzungen, bei denen bereits in der zweiten Sitzung der Entschluss gefasst wird. Ist das noch demokratisch in einer Gesellschaft, in der Demokratie stärker denn je gefordert wird? Auch ein demokratisch gewählter Beirat kann mehr dazu beitragen. Zumindest sah dies der Senat ebenso und forderte somit den Beirat auf sich einer ordentlichen Anwohnerbefragung zu widmen. Das sehen auch wir als Auftrag des Beirats und Ortsamtes, diesem auch gewissenhaft und korrekt nachzukommen.

Dies bekräftigen unter anderem auch die folgende Gesetzesvorlagen: „§ 28 brem. VwVfG: Anhörung Beteiligter: „Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.“ Ebenso „§ 73 VwVfG – Anhörungsverfahren: Dieser Paragraph regelt das Anhörungsverfahren, das bei bestimmten Planungsverfahren durchgeführt wird. Es fordert, dass die betroffene Öffentlichkeit umfassend informiert und einbezogen wird. Dies kann durch öffentliche Bekanntmachungen, Informationsveranstaltungen und direkte Anschreiben erfolgen.“ Ähnlich wie es auch das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) vorsieht. Diese Informationsmaßnahmen erfolgten zwar, jedoch wie man zugibt, lediglich über eine kostenpflichtige Zeitung und die im Internet einsehbaren, bereits angesprochenen, öffentlichen Beiratssitzungen. Dies spiegelt ebenfalls keine aktive Bürgerbeteiligung wider.

Man ignoriert mit dieser möglichen Kehrtwende den öffentlichen Wunsch und Druck und wirft kein gutes Licht auf das Vorgehen des amtierenden Beirats sowie das Anliegen Georg Elsers. Es ist außerdem zu klären, inwiefern die Kriterien des ASV die Verfahrensweise des angestrebten regulären Verfahrens nicht greifen und der Senatsbeschluss von 1965 keine Relevanz mehr hat.

Alternative Vorschläge:

Der Fokus liegt aktuell vor allem auf der Anliegerbefragung, die ein wichtiger Bestandteil des Umbenennungsprozesses ist. Es wird bei der Debatte leider immer häufiger außer Acht gelassen, dass die Umbenennung aus historischen Gründen nicht notwendig ist. Auf Langemarck aufmerksam zu machen und zu mahnen bedarf keiner Umbenennung, dies funktioniert mit einer Langemarckstraße besser! Es erspart den Anliegern viel Ärger und Geld. Was auch der Georg-Elser-Initiative zugutekommen würde, wenn sie sich zum Beispiel unseren Alternativvorschlag annehmen würde, der da heißt: die Neustadtswallanlagen in den Georg-Elser-Park umzubenennen. Ein gelungener Vorschlag, der bisher kaum Beachtung gefunden hat. Es gab dazu keine Rückmeldungen seitens der Georg-Elser-Initiative oder des Beirats. Das würde den Anwohnern und Gewerbetreibenden trotz begrenzter Hilfsangebote nicht nur jede Menge Sorgen und Geld ersparen. Der Park mit seinen breiten Wegen und großzügigen Flächen bietet zudem die Möglichkeit, Georg Elser ausführlich und angemessen zu gedenken, beispielsweise durch einen Pfad der Erinnerung. Zugleich bietet es eine hervorragende Würdigung Georg Elsers und das in direkter Koexistenz mit dem Langemarck-Mahnmal und der dazugehörigen Langemarckstraße.

Daher stellt sich für uns folgende Fragen:

• Wieso übergeht man attraktive Gegenvorschläge?
• Wieso vernachlässigt man die Möglichkeit, auf Langemarck aufmerksam zu machen und zu mahnen, indem der Straßenname erhalten bleibt?
• Wieso missachtet man die historischen Einwände des Staatsarchivs und der internationalen historischen Institutionen?
• Wieso übersieht man das öffentliche Interesse an einer ordentlichen Anliegerbeteiligung?
• Wieso schenkt man dem öffentlichen Interesse an einer kritischen Auseinandersetzung keine Beachtung?
• Warum lässt man die berechtigten Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere der Gewerbetreibenden, außer Acht, die über die versprochenen Hilfen hinausgehen oder keinen Anspruch darauf haben?

Übrigens liegt uns die Information vor, dass in anderen Stadtteilen Bremens anders mit dem geschichtlichen Umgang von Straßenumbenennungen verfahren wird. Dies spiegelt die Uneinigkeit der Parteien bzw. gewählten Beiräte wider und führt zu Verwirrung bei den Bremer Bürgern. Getreu dem Motto: „Die machen es so, warum machen die es nicht?“

Es bleibt abzuwarten, wie sich hier entschieden wird.

Beitrag zu diesem Thema können Sie im Original hier ansehen:

Artikel: Ärger um Abstimmung zur Langemarckstraße
Quelle: Weser Kurier vom 10.06.2024

Leave a Reply

© 2024 langemarckmahnmal.de