Neue Runde im Streit um die Umbenennung der Langemarckstraße
Der Bremer Senat hat beschlossen, dass die Anwohner bei der Umbenennung der Langemarckstraße in Georg-Elser-Allee beteiligt werden müssen. Die Petition mit etwa 1.700 Unterschriften unterstreicht das Anliegen, die Langemarckstraße nicht umzubenennen. Der aktuelle Beschluss des Senats fordert eine ordentliche Beteiligung der Anwohner, organisiert durch das Ortsamt, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Damit knüpft der aktuelle Senat an einen Beschluss seiner Vorgänger aus dem Jahr 1965 an, wonach Straßen unter Beteiligung und mit Einverständnis aller betroffenen Anlieger ausnahmsweise umbenannt werden können, wenn es dafür übergeordnete Gründe gibt. Er folgt damit zugleich einer vielfach vorgebrachten Kritik der Anwohnerinitiative (Interessengemeinschaft “Langemarckstraße”), die genau diese Beteiligung auch mit Verweis auf den alten Senatsbeschluss forderte. (Quelle: Weser Kurier vom 29.05.2024)
Dass der Beirat dies nun als Arbeitsaufgabe aufnimmt, zeigt, dass man sich bisher nicht an den gesetzlichen vorgesehenen Ablauf des Straßenumbenennungsprozesses gehalten hat. Unklar ist, ob nur Anwohner, Gewerbetreibende oder auch umliegende Anrainer in die Befragung einbezogen werden. Die mögliche Nicht-Einbeziehung der Gewerbetreibenden, die erhebliche Aufwände und Kosten durch Änderungen haben, wäre ein harter Schlag für diese Betriebe. Die versprochenen Hilfen durch die Georg-Elser-Initiative sind nur in Einzelfällen und wenn überhaupt verfügbar. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass man sich den vermutlich überwiegend negativen Stimmen der Gewerbebetriebe entziehen möchte. Diese Entscheidung bleibt jedoch abzuwarten.
Die durch den Senatsbeschluss entstandene Verwunderung über eine „weitere Bürgerbeteiligung“ ist weiterhin unbegründet. Denn eine Umfrage aller Bürgerinnen und Bürger ist ein formaler Akt im Straßenumbenennungsprozess, der zwingend erforderlich ist, und keine Bekanntmachung über die Beteiligung an einer öffentlichen Beiratssitzung in einer kostenpflichtigen Zeitung. § 10 Absatz 8 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter greift in diesem Fall erst, wenn dieser Prozess abgeschlossen ist!
Der jetzt angestoßene Befragungsprozess der Anlieger ist daher ein überfälliger Schritt und somit ein Teilerfolg für die Anlieger der Langemarckstraße. Historisch betrachtet sind wir als Interessengemeinschaft “Langemarckstraße” weiterhin der Meinung, dass eine Umbenennung im von der Georg-Elser Initiative vorgeschlagenen Kontext nicht nötig ist. Wir verweisen auf unseren Gegenvorschlag, die Neustadtswallanlagen in den Georg-Elser-Park umzubenennen. Dies würde nicht nur den gewünschten Allee-Charakter erfüllen, beispielsweise durch einen Pfad der Erinnerung, sondern zugleich eine hervorragende Würdigung Georg Elsers bieten. Und das direkt in Koexistenz mit dem Langemarck Mahnmal und der dazugehörigen Langemarckstraße.
Daher möchten wir uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern, Anwohnern und Gewerbebetrieben in Bremen und der Langemarckstraße für die zahlreiche Beteiligung an der Petition bedanken. Sie haben es möglich gemacht, dass nun ein überfälliger und ausgelassener Prozess in Gang gebracht wurde und die Anrainer eine direkte Beteiligung am Umbenennungsverfahren haben können.
Beiträge zu diesem Thema können Sie im Original hier ansehen:
Beitrag: Bremer Senat fordert Bürgerbeteiligung bei Streit um Langemarckstraße
Quelle: buten un binnen vom 29.05.2024
Artikel: Senat verlangt Anwohnerbeteiligung bei Umbenennung
Quelle: Weser Kurier vom 29.05.2024
(Aktualisiert am 06.06.2024)