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Fehlende Einbindung der Anwohner und Gewerbetreibenden bei Straßenumbenennungsprozess.

Es ist wichtig, unsere Geschichte sowie die von Langemarck kritisch zu reflektieren (Verklärung und propagandistische Mythen, Opfer von Kriegen), ohne dass diese durch zusätzliche geschichtliche Ereignisse (Straßenumbenennung Georg-Elsers) verkompliziert wird. Die Langemarckstraße dient bereits effektiv als Mahnmal, und ihre Entfernung würde diese Bedeutung nur mindern. Dieser Meinung ist übrigens auch Prof. Dr. Konrad Elmshäuser, Leiter des Staatsarchivs Bremen, der ein Gutachten dem Senat vorgelegt hatte, was nicht berücksichtigt wurde. (Wir berichteten). Ein gelungenes Beispiel von Aufklärung ist das von Beirat 2020 wieder eingeweihte Langemarckmahnmal (Wir berichteten), der auch noch auf weitere geschichtlich verbundene Punkte eingeht.

Übrigens gibt es bereits einen Georg-Elser-Weg in Bremen, was zu einer Doppelbenennung führt und gesetzlich laut §37 BremLStrG, nicht möglich ist. Die Georg-Elser-Initiative möchte als gute Geste trotzdem an Langemarck erinnern und darauf hinweisen, dass es einmal eine Langemarckstraße gab. Unserer Auffassung nach könnte man dies bereits mit den bestehenden Straßenschildern umsetzen, indem dort intensivierter auf die Geschichte von Langemarck hingewiesen wird. Das würde eine Menge Aufwand und Kosten sparen.

Es handelt sich bei der Langemarckstraße nicht um eine überschaubare Seitenstraße, sondern um eine große Hauptstraße mit einer hohen Zahl von Anwohnern und vielen Gewerbebetrieben. Zugesagte Spendengelder von 100.000 Euro sind hier nicht ausreichend, um alle administrativen Angelegenheiten zu bezahlen. Die Gewerbebetriebe hat man ja bereits von den Hilfszahlungen ausgeschlossen. Danach kommt die Stadt und schließlich jeder Steuerzahler. Das kann nicht im Sinne Bremens sowie der ohnehin schon hohen Verschuldung und Armut sein. Außerdem besteht eine Benachteiligung von Menschen mit Einschränkungen und Sprachbarrieren, die ebenfalls darunter stark leiden würden. Der Aufwand dafür steht in keinem Verhältnis.

Dass der Beirat nicht wirklich auf uns eingegangen ist, ist aus folgendem Grund anzumerken: Zum einen wurde uns das Gefühl gegeben, nicht ausreichend informiert zu sein und zum anderen hatte es den Anschein, als hätte man sich schon vorher längst für eine Umbenennung entschieden. Viele wissen bis heute nicht einmal, dass es zu einer Straßenumbenennung kommen soll. Außerdem fehlte uns ein ganz essentieller Teil, nämlich die Befragung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbebetriebe. Die fand bereits 2005 durch den Beirat statt und wurde offensichtlich dieses Mal mit Begründung des demokratisch gewählten Beirats ausgelassen. Obwohl dies der gesetzliche Rahmen für eine Umbenennung vorgibt. Denn der Senatsbeschluss von 1965 in Bremen erfordert, dass Straßenumbenennungen nur aus übergeordneten Gründen und mit Einverständnis aller betroffenen Anlieger erfolgen darf, einschließlich § 27 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

Wir fragen uns, ob das im Sinne einer Georg-Elser-Initiative sein kann, sich mit dem Unmut der Menschen zu schmücken. Vermutlich wägt man hier ab, allerdings zu Lasten des Rufs Georg-Elsers.

Unseren Alternativvorschlag des Georg-Elser-Parks möchten wir hier noch einmal unterstreichen, da es eine gute Symbiose zum Langemarckmahnmal sein kann, ohne dabei die Geschichte zu verdrängen. Ein guter Kompromiss, wie wir finden. Zusätzlich würde durch diesen gewählten Teil der Neustadtswallanlagen ein direkter Bezug zu Georg-Elser geschaffen. Stand doch genau in diesem Teil die Kaserne des Infanterieregiments Bremen, welche bis 1945 genutzt wurde und wovon heute nur noch das Polizeigebäude und die Einfriedung zur Neustadtscontrescarpe Zeugnis trägt.

Für die Anwohnerinnen, Anwohner und Gewerbetreibenden, die gegen eine Umbenennung sind, gestaltet sich die Situation äußerst unbefriedigend.

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